Die Mitgliedschaft wird durch die Satzung geregelt, Absatz 4:
4. Die Mitgliedschaft in dem Verein, die Rechte und Pflichten der Mitglieder:
4.1 Mitglied des Vereins ist offen für alle, wenn es über ihn bekannt ist, oder wenn man voraussetzen konnte, dass er der Sendung des Vereins verpflichtet ist, die Statuten kennengelernt ist, und verpflichtet sich aktiv beizutragen zur Erreichung der Ziele des Vereins. Aufnahme neuer Mitglieder ist durch den Rat des Vereins genehmigt.
4.2 Mitgliedschaft im Verein endet, wenn ein Mitglied sein Rückzug des Vereins kundgibt, weiter dann mit dem Tod des Mitglieds oder seinem Ausschluss. Ein Mitglied kann auch durch Beschluss des Rates des Vereins auf Vorschlag irgendwelches Mitglieds ausgeschlossen werden.
4.3 Das Mitglied musst über seinen Ausschluss per Einschreiben schriftlich mitgeteilt werden. Gegen seinen Ausschluss kann sich das Mitglied zur Mitgliederversammlung schriftlich berufen, geliefert am Präsidenten des Vereins innerhalb von zwei Wochen seit dem Tag, wenn die Entscheidung über den Ausschluss zugestellt worden sein.
4.4 Zu den grundlegenden Aufgaben der Mitglieder gehören solche Maßnahmen, die zur Erreichung des Vereins Zielen gerichtet worden sein; und zugleich, sie sollten von solchen Maßnahmen abzusehen, die die Erreichung diesen Zielen behindern oder verhindern könnten; weiter sollten sie die Mitgliedsbeiträge bezahlen und sich beteiligen an Mitgliederversammlungen und auch an weiteren, von dem Verein organisierten Veranstaltungen. Höhe des Mitgliedsbeitrages wird vom Rat des Vereins, mit einer zusätzlichen Genehmigung der Mitgliederversammlung bestimmt.
4.5. Jedes Mitglied
4.5.1 ist berechtigt, an den Aktivitäten des Vereins teilzunehmen,
4.5.2 hat das Recht, über die Aktivitäten des Vereins und seines Vermögensstatus zu informieren sein. Informationen über vorbereitenden Veranstaltungen sind an alle Mitgliedern durch E-Mail versenden und ihre E-Mail-Adressen aufgeführt sind im verborgenen Modus kommenden.
4.5.3 hat das Recht, zu wählen und an Einrichtungen des Vereins gewählt werden.
4.5.4 Eine Namenliste den Mitgliedern ist auf der Website des Vereins veröffentlicht, ohne irgendwelche Kontakte zu geben. Die Daten aus Mitgliedstagesordnung dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, noch an den anderen Mitgliedern des Vereins ohne die Zustimmung der betreffenden Personen. Unter der Leitung von der Mitgliederliste und ihre Genauigkeit entspricht der Vereinsrat.
4.5.5 Alle Funktionen innerhalb der Organe des Vereins sind freiwillig und unbezahlte. Professionelle und fachliche Aktivitäten den Mitgliedern, die mit der Hauptaufgabe des Vereins in Verbindung steht, wird auch freiwillig durchgeführt werden, ohne irgendeinen Anspruch auf Entschädigungen und Vorteile.
Der Mitgliedsbeitrag ist festgestellt auf 300,- CZK (12,- EUR) / Jahr oder 150,- CZK (6,- EUR) / Jahr für Studenten und Rentner.
Wenn Sie mehr als CZK 1001,- (41,- EUR) / Jahr als Beitrag bezahlen, erhalten Sie den Ehrentitel "Spender".
Beitrag kann im Namen unseres Vereins bezahlt werden.
Um Mitglied zu werden, können Sie ein elektronisches Antragsformular ausfüllen.